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ID #1065

Vorabaustausch

Sie haben ein defektes Gerät erhalten?

kassen.net liefert ausschließlich original verpackte Neuware. Dennoch kann es vorkommen, dass ein Artikel auf dem Transportweg Schaden genommen hat, oder versehentlich ab Werk defekt ausgeliefert wurde. Dieses ist zwar ärgerlich, kann aber leider nicht ausgeschlossen werden.

Um nun schnellst möglich Ersatz zu bekommen, melden Sie sich bitte in unserem Onlinesystem in Ihrem Kundenkonto an und klicken im Menu auf Reklamationen und anschließend auf neue RMA erstellen. Nun benötigen wir noch einige Informationen von Ihnen, welche Sie unter anderem auf Ihrer Rechnung finden. Zuletzt wählen Sie im Dropdownfeld den Eintrag Dead On Arrival. Im Feld konkrete Fehlerbeschreibung benötigen wir noch die Information, wie der DOA genau aussieht (Glasscheibe zerbrochen, Geräte komplett ohne Funktion...). Bitte teilen Sie uns hier auch mit, was Sie bisher unternommen haben (wie wurde das Gerät angeschlossen, etc.). Senden Sie das Formular jetzt ab. Unsere Technik bekommt Ihre RMA-Anfrage nun zur Bearbeitung. Nach Freigabe erhalten Sie per Mail einen Link zu Ihrem Rücksendebegleitschein. Mit diesem ist das defekt gelieferte Gerät umgehend, spätestens aber innerhalb von 7 Werktage, an die dort rot umrandete Lieferanschrift zurück zu senden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unfreie Rücksendungen nicht angenommen werden können. Ganz wichtig: Heben Sie den Einlieferungsbeleg unbedingt auf! Es ist der einzige Nachweis für den tatsächlichen Abgang bei Ihnen. Aus diesem Grunde versenden Sie bitte nicht als Päckchen!

Wurde der RMA-Antrag genehmigt, setzen wir uns unverzüglich mit dem jeweiligen Hersteller in Verbindung, um Ihnen vorab ein neues Gerät zukommen zu lassen. In der Regel haben Sie Ihre Ersatzlieferung innerhalb von 48 Stunden im Haus.

Voraussetzungen für einen Vorabaustausch:

  • Gerät wurde bei kassen.net offiziell gekauft
  • Schadensmeldung erfolgt unverzüglich nach Erhalt der Lieferung (Zustellung), spätestens aber innehalb von 5 Tagen nach Erhalt.
  • Spätere Reklamationen können nur noch über den regulären Garantieweg erfolgen. Ausnahme: Sie haben unsere kostenpflichtige Zusatzoption "Vorabaustausch" erworben.
  • Der Vorabaustausch ist eine Serviceleistung der jeweiligen Hersteller. Ein Rechtsanspruch besteht hierauf jedoch nur, wenn entsprechend kostenpflichtige Vorabaustauschverträge beim Kauf geschlossen wurden! Aber auch hier behält sich der jeweilige Hersteller die Lieferfähigkeit voraus. In der Regel wird dieser Service aber auch ohne Weiteres auf Kulanz gewährt.

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Letzte Änderung des Artikels: 2006-07-20 15:54
Verfasser des Artikels: Carsten Höhndorf
Revision: 1.1

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